Grundsätzlich gilt:
Wenn Deine Forderung berechtigt ist, muss der Schuldner die entstandenen Kosten übernehmen.
Du gehst jedoch zunächst in Vorleistung – sowohl bei den Gerichtskosten als auch bei eventuell von Dir beauftragten Dienstleistungen.
Typische Abläufe:
1. Der Schuldner zahlt nach Erhalt des Mahnbescheids
Begleicht der Schuldner Deine Forderung inklusive der Mahnbescheid-Kosten, erhältst Du die vorgestreckten Gebühren in der Regel vollständig zurück.
2. Der Schuldner reagiert nicht
Legt der Schuldner keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid oder später gegen den Vollstreckungsbescheid ein, werden die gesamten Kosten im Titel festgehalten. Sobald der Schuldner zahlt oder Du vollstreckst, bekommst Du sämtliche Kosten erstattet.