Verzogen: Neuzustellung des Mahnbescheids
Wenn der Mahnbescheid den Antragsgegner unter der im Antrag angegebenen Anschrift nicht erreicht, erhalten Sie vom Amtsgericht eine Nichtzustellungsnachricht.
In dieser Nachricht werden die Gründe für die erfolglose Zustellung aufgeführt. Diese Angaben stammen vom Zustellunternehmen; das Gericht prüft sie nicht auf Richtigkeit.
Der Nachricht liegt ein Neuzustellungsantrag bei, mit dem Sie eine erneute Zustellung an dieselbe oder eine andere Anschrift beantragen können. Häufig liegen die Zustellprobleme an ungenauen Angaben oder Schreibfehlern im Namen des Antragsgegners. Diese können Sie im Vordruck korrigieren, ebenso wie die Angaben zu dessen gesetzlichen Vertretern.
Sollten im Zuge der Ermittlung der korrekten Anschrift zusätzliche Kosten entstanden sein, können auch diese im Neuzustellungsantrag vermerkt werden.