Der Mahnbescheid
Der Mahnbescheid wird vom Mahngericht auf Grundlage des vom Antragsteller eingereichten Antrags erlassen und anschließend unter Beauftragung eines Postdienstleisters an den Antragsgegner zugestellt.
Im Mahnbescheid sind die Adressen des Antragstellers, des Antragsgegners sowie gegebenenfalls eines Prozessbevollmächtigten aufgeführt.
Die geltend gemachten Forderungen werden entsprechend der Angaben im Antrag aufgelistet, einschließlich Zinsen und Nebenforderungen. Darüber hinaus enthält der Mahnbescheid die Kosten des Gerichts und eines eventuell beauftragten Prozessbevollmächtigten. Diese Kosten müssen im Mahnbescheidsantrag nicht gesondert angegeben werden, da die Berechnung automatisch durch das Gericht erfolgt.
Sofern keine besonderen Umstände vorliegen, wie etwa Zinsstaffeln, werden die laufenden Zinsen automatisch bis zum Tag des Erlasses des Mahnbescheids berechnet.
Aus der Summe aller Forderungen, der anfallenden Kosten und der errechneten Zinsen wird die Gesamtforderung ermittelt und im Bescheid ausgewiesen. Dadurch erkennt der Antragsgegner auf einen Blick, welchen Gesamtbetrag er zahlen muss.
Zeitgleich mit dem Erlass des Mahnbescheids erhält der Antragsteller eine Nachricht über den Erlass. Der Mahnbescheid selbst wird nicht direkt an den Antragsteller gesendet. Beigefügt ist jedoch eine Kostenaufstellung für das Mahnverfahren.