Kennziffer
Antragsteller und Prozessbevollmächtigte können ihre Bezeichnung und Anschrift für Anträge an die Mahnabteilung des Amtsgerichts durch eine vom Gericht vergebene achtstellige Kennziffer (z. B. 07213460) verschlüsseln lassen.
Verwendung der Kennziffer
Im Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids (online im entsprechenden Eingabefeld oder im amtlichen Formular in Zeile 9 bzw. 47) wird statt der vollständigen Bezeichnung des Antragstellers, seiner gesetzlichen Vertreter oder des Prozessbevollmächtigten nur diese Kennziffer angegeben.
Im Mahnbescheid, Vollstreckungsbescheid sowie in sämtlichen gerichtlichen Schreiben wird die Bezeichnung so ausgeschrieben, wie sie bei der Erteilung der Kennziffer hinterlegt wurde.
Einbindung des Prozessbevollmächtigten
Prozessbevollmächtigte, die Mandanten regelmäßig vertreten, können sich in die Kennziffer des Antragstellers mitverschlüsseln lassen.
Vorteile:
- Es entfällt die gesonderte Angabe des Prozessbevollmächtigten im Mahnbescheidsantrag.
- Das Gericht übernimmt ihn automatisch in Mahn- und Vollstreckungsbescheid.
- Alle gerichtlichen Schriftstücke werden direkt an ihn gesendet.
Im elektronischen Datenaustausch (z. B. über Anwalts- oder Fachsoftware) ist die Kennziffer zwingend erforderlich.
Beantragung der Kennziffer
Die Kennziffer kann formlos beim zuständigen Mahngericht beantragt werden.
Der Antrag muss alle Angaben enthalten, die sonst im Mahnbescheidsantrag gemacht werden müssen – bei juristischen Personen insbesondere:
- Rechtsform
- gesetzliche Vertreter
Optional kann eine Bankverbindung angegeben werden.
Mit einer Kennziffer können weitere Funktionen verknüpft werden, z. B.:
- Einzugsermächtigung
- besondere Versandanschrift
Die Erteilung ist kostenfrei. Weitere Auskünfte geben die zuständigen Amtsgerichte.
Austausch von Kennzifferdaten
Kennzifferdaten werden zwischen den Mahngerichten regelmäßig ausgetauscht.
Daher ist es – mit Ausnahme des AG Uelzen – nicht nötig, sich bei mehreren Mahngerichten separat registrieren zu lassen.
Wichtig:
- Änderungen an einer Kennziffer darf nur das ausstellende Gericht vornehmen.
- Die Übernahme einer neuen oder geänderten Kennziffer in andere Gerichte kann bis zu einer Woche dauern.
- Beim zentralen Mahngericht Uelzen muss immer eine Uelzener Kennziffer verwendet werden.
- Wenn diese Einschränkungen problematisch sind, sollte beim jeweiligen Mahngericht eine weitere Kennziffer beantragt werden.