Der Vollstreckungsbescheid
Ziel des Verfahrens: Der Vollstreckungsbescheid
Nach Einreichung des Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids wird, sofern alle Fristen vom Antragsteller eingehalten wurden, ein Vollstreckungsbescheid erstellt.
Dieser Bescheid dient als Rechtsgrundlage für die Zwangsvollstreckung.
Im Vollstreckungsbescheid sind noch einmal sämtliche Anschriften sowie die geltend gemachten Forderungen aufgeführt.
Der Antragsgegner hat die Möglichkeit, innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einzulegen. Erfolgt ein Einspruch, leitet das Mahngericht das Verfahren automatisch an das zuständige Prozessgericht weiter, wo ein streitiges Verfahren durchgeführt wird.
Der Vollstreckungsbescheid sollte sorgfältig aufbewahrt werden, da der Besitz dieser Urkunde als Nachweis dafür dient, dass die im Bescheid enthaltene Forderung noch nicht beglichen wurde.