Antragstellung
Das Mahnverfahren wird ausschließlich schriftlich durchgeführt. Für die jeweiligen Anträge im Verfahren stehen verbindlich vorgeschriebene Formulare zur Verfügung, deren Verwendung gesetzlich vorgeschrieben ist (§ 703c Abs. 2 ZPO).
Alternativ kann der Antrag auch in Form einer maschinell auswertbaren Datei eingereicht werden (§ 700 Abs. 2 ZPO). Welche Einreichungsarten zulässig sind, wird im entsprechenden Abschnitt erläutert.
Im Bereich zu den gültigen Formularen findet sich eine Übersicht darüber, welche Muster derzeit für den Mahnbescheidsantrag und nachfolgende Anträge verwendet werden müssen.
Der Abschnitt zu den Zuständigkeiten gibt Auskunft über die jeweils örtlich zuständigen Stellen.