Monierung
Wenn Fehler auftreten: Die Monierung
Es kommt vor, dass nicht alle Angaben im Antrag korrekt sind. Das Amtsgericht prüft jeden Antrag auf Erlass eines Mahnbescheids auf inhaltliche Richtigkeit. Dabei werden zum Beispiel fehlerhafte oder unvollständige Angaben zum Antragsteller oder Antragsgegner beanstandet.
Häufige Fehlerquellen sind zudem fehlende Angaben zu den Forderungen oder falsche Bezeichnungen von Rechtsformen.
Die Ihnen zugesandte Monierung besteht aus zwei Teilen: Auf den weißen Seiten finden Sie die eigentlichen Beanstandungen zusammen mit Ihren bisherigen Angaben. Ergänzt wird dies durch einen grauen Bogen mit weißen Feldern, in denen Sie die einzelnen Beanstandungen beantworten können.
Da die Beanstandungen teilweise schwer verständlich formuliert sind, empfiehlt es sich, bei Unklarheiten Hilfe einzuholen. Sollten Sie beim Ausfüllen der Monierungsantwort unsicher sein oder die Beanstandung für unbegründet halten, finden Sie auf der ersten Seite im oberen Bereich eine Telefonnummer. Diese führt in der Regel direkt zur zuständigen Geschäftsstelle, wo Sie schnell und unkompliziert Auskünfte erhalten können.